Krankenkasse
Bis wann kann man krankenkasse wechseln?
Wie hoch ist die Krankenkassenprämienerhöhung 2021?
Die Standardprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt 2021 um durchschnittlich 1.5% Prozent.
Das entspricht monatlichen Mehrkosten von 4 Franken pro Person. Die Erhöhung der Standardprämie variiert dabei je nach Kanton zwischen 1und 1.5 Prozent. In zehn Kantonen steigt die Standardprämie um weniger als 2 Prozent an.
Die durchschnittliche Erhöhung von 1.2 Prozent für das nächste Jahr gilt für die sogenannte Standardprämie - die Grundversicherung einer erwachsenen Person mit 300 Franken Franchise und Unfalldeckung. Sie betrug im Durchschnitt der letzten zehn Jahre 3.0 Prozent, seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahre 1996 4,7 Prozent.
Unterschiedliche Situation in den Kantonen In zehn Kantonen (AG, AI, BE, FR, GE, JU, TI, VD, VS, ZG) liegen die durchschnittlichen Anpassungen der Standardprämie unter 4 Prozent, in fünf Kantonen (AR, NE, NW, OW, SO) über 5 Prozent. In den übrigen elf Kantonen (BL, BS, GL, GR, LU, SG, SH, SZ, TG, UR, ZH) liegt sie zwischen vier und fünf Prozent.
Die Prämien für Kinder steigen im Durchschnitt um 1.5 Prozent; bei den jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren erhöhen sie sich um 1.2 Prozent. Weil die Versicherer einen hohen Anteil der Prämiengelder der jungen Erwachsenen in den Risikoausgleich zahlen müssen, entsprechen die Kosten, die junge Erwachsene bei den Versicherern verursachen, denjenigen der Erwachsenen. Verschiedene Versicherer kürzten deshalb erneut die Rabatte für diese Altersgruppe.
Die meisten Versicherten entscheiden sich nicht für die Standardprämie, sondern für ein anderes Prämienmodell - beispielsweise eine höhere Franchise oder ein Modell, bei dem die Wahl der Leistungserbringer eingeschränkt ist (z.B. Hausarztmodell). Durchschnittlich rechnen die Versicherer gemäss ihren Prognosen damit, dass die Versicherten 2021 1.5 Prozent mehr für ihre Krankenversicherung bezahlen müssen.
Kann ich mich auch im Ausland behandeln lassen?
Sie können sich nur in Notfällen im Ausland medizinisch behandeln lassen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie über genügend Zusatzversicherungen verfügen, welche Ihnen eine Wahlbehandlung im Ausland ermöglicht.
Ich hatte einen Unfall. Wie bin ich versichert?
Nichterwerbstätige Personen müssen in ihrer Krankenversicherung unbedingt die Unfalldeckung einschliessen. Dann übernimmt diese Krankenversicherung die Leistungen im Falle eines Unfalles. Erwerbstätige Personen sind in der Regel über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert. In diesem Fall übernimmt diese Unfallversicherung die Leistungen. Erwerbstätige Personen, die gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind, können ihre Unfalldeckung in ihrer Krankenversicherung ausschliessen lassen.
Kann ich mit Krankenkasse Prämien sparen?
Sparen in der Grundversicherung?
In der Grundversicherung haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Prämien zu sparen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wie dies funktioniert. Vorlagen zur Unterstützung des Briefverkehrs mit Ihrer Krankenversicherung sind dieser Dokumentation angeheftet.
Die Versicherten haben sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen zu beteiligen. Diese Kostenbeteiligung besteht einerseits aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und andererseits aus 10 % der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt). Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren 300 Franken pro Jahr (Kinder 0 Franken). Die Versicherten können eine höhere Franchise wählen und zahlen dafür tiefere Prämien. Die Kassen können folgende Franchisenstufen anbieten: Erwachsene (ab 18 Jahren): 500, 1000, 1500, 2000, 2500 Franken Kinder: 100, 200, 300, 400, 500, 600 Franken Achtung: Sie zahlen weniger Prämien, aber Sie müssen bis zur gewählten Franchisenhöhe selbst für bezogene Leistungen aufkommen. Wenn Sie eine höhere Franchise wählen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über den betreffenden Geldbetrag verfügen können. Lassen Sie sich auch nicht dazu verleiten, den Arzt/die Ärztin nicht oder zu spät aufzusuchen, nur um Prämien bzw. Kosten zu sparen. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der die Franchise übersteigenden Kosten, ausgenommen für die Originalpräparate, die durch Generika austauschbar sind (20 %). Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin oder Ihre Apotheke gibt Ihnen diesbezüglich Auskunft. Grundsätzlich beläuft sich der Selbstbehalt maximal auf 700 Franken pro Jahr (Kinder 350 Franken). Sind mehrere Kinder einer Familie beim gleichen Versicherer versichert, so beträgt die Kostenbeteiligung höchstens die Franchise und der Höchstbetrag des Selbstbehaltes für eine erwachsene Person. Bei wählbaren Franchisen darf die Beteiligung das Zweifache des Höchstbetrages je Kind (wählbare Franchise und Selbstbehalt) nicht übersteigen. Der Spitalbeitrag beträgt 15 Franken pro Spitaltag. Keinen Beitrag zu entrichten haben Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene bis 25 Jahre, die in Ausbildung sind, und Frauen für Leistungen bei Mutterschaft.
- Mit HMO
- Mit dem Hausarztmodell:
- Mit vorgängiger telefonischer Beratung:
Prämiensparen dank Ausschluss der Unfalldeckung Wenn Sie acht oder mehr Stunden pro Woche erwerbstätig sind und durch Ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind, sollten Sie die Unfalldeckung in Ihrer Krankenversicherung ausschliessen. Dazu müssen Sie Ihrem Versicherer eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers zustellen, dass Sie gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind. Sie zahlen dann ab dem auf Ihren Brief folgenden Monat weniger Krankenversicherungsprämien.
Eine kleine Einsparung erzielen Sie, wenn Sie die Jahresprämie in einer oder zwei Raten zahlen. Viele Krankenkassen bieten diese Möglichkeit an und gewähren dafür ein Skonto (max. 2 % bei Einmalzahlung bzw. 1 % bei Semesterzahlung).
Wie hoch ist die Prämienverbilligung, die ich erhalte?
Die Höhe der Prämienverbilligung hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Alter und Ihrer Lebenssituation ab.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Prämienverbilligung beantragen?
Die Anmeldefristen sind in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Wohnkantons nach.
Was passiert, wenn ich meine Prämien ohne Abzug der Verbilligung bereits bezahlt habe?
Ihre Krankenkasse verrechnet die bereits bezahlten Prämien mit der nachträglich gutgeheissenen Prämienverbilligung. Das heisst, Ihr Guthaben wird Ihnen nachträglich in Abzug gebracht.
Die Prämienverbilligung wurde gutgesprochen. Wie erhalten ich die Prämienverbilligung?
Sofern die zuständige Stelle Ihnen die Prämienverbilligung gutgesprochen hat, wird diese direkt an ihre Krankenkasse überwiesen. Ihre Krankenkasse verrechnet Ihre Prämienverbilligung mit den Prämien Ihrer Grundversicherung.
Welche Unterlagen benötige ich, um die Prämienverbilligung zu beantragen?
Dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Meistens wird mindestens eine Versichertenpolice sowie die letzte definitive Steuerveranlagung verlangt. Detailliertere Angaben erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.
Was muss ich tun, damit ich eine Prämienverbilligung erhalte?
Erhalten Sie das Antragsformular nicht automatisch nach Hause geschickt, können Sie dieses bei der zuständigen kantonalen Stelle bestellen. Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zurück.
Wer hat Anspruch auf eine Prämienverbilligung?
Personen mit bescheidenem Einkommen haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung (Subvention) vom Kanton, damit sie die Prämie für die Grundversicherung zahlen können. Viele der kantonalen Ämter stellen auf Ihrer Internetseite einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie prüfen können, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Unser Kind ist erwachsen und zieht aus. Es soll deshalb in Zukunft seine Krankenversicherungsprämien selber zahlen. Was müssen wir tun, welche Angaben benötigt Krankenkasse?
Wünschen Familien, dass ihre erwachsenen Kinder die Krankenkassenprämien neu selber bezahlen, so benötigen wir eine schriftliche Mitteilung eines Familienmitgliedes (Vater, Mutter oder Kind) mit Angabe der neuen Adresse, des Bank- bzw. Postkontos und eventuell gewünschten Anpassungen der Versicherungsdeckung.
Ich bin in Trennung. Werde ich als alleinstehende Person höhere Krankenkasse Prämien bezahlen?
Eine Aufsplittung in einzelne Policen (z.B. bei einer Familientrennung) hat keinen Einfluss auf die Prämienhöhe. Lediglich die Änderung der Wohnadresse kann eine Umteilung in eine andere Prämienregion und damit eine Veränderung der Prämienhöhe bedeuten.
Wieso steigen die Prämien regelmässig?
Die Prämien der Krankenversicherung spiegeln die stetig steigenden Gesundheitskosten.
Der Branchenverband zeigt die Entstehung der Krankenversicherungsprämien sowie die Zusammenhänge der Prämien, Kosten und Reserven der Versicherer.
Ändert sich die Höhe der Prämie, wenn ich in einen anderen Kanton ziehe?
Das ist möglich, denn die Höhe der Prämie der obligatorischen Grundversicherung (Grundversicherung) passt sich der regionalen Prämieneinteilung an.
Eine allfällige Erhöhung der Prämie nach einem Umzug in einen anderen Kanton gilt nicht als Kündigungsgrud.
Ist für die Abrechnung der Leistungen das Datum der Behandlung oder der Rechnung massgebend?
Massgebend ist das Behandlungsdatum. Ein Beispiel. Findet eine Behandlung im Dezember 2009 statt, wird sie mit der Franchise und dem Selbstbehalt 2009 verrechnet. Auch dann, wenn die Rechnung erst im Februar 2010 erstellt wird.
Per wann kann ich die Höhe meiner Krankenkasse Franchise ändern?
Die Wahl einer höheren Franchise kann jeweils immer nur auf den Beginn eines Kalenderjahres, erfolgen. Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist frühestens ein Jahr nach dem Beitritt zu einer Grundversicherung mit wählbarer Franchise möglich.(bis zum 30. November)
In welchen Fällen wird die Franchise angerechnet?
Die Krankenversicherung zieht bei der Rückerstattung der ersten Arztrechnung die ganze Franchise ab oder Sie erhalten eine Rechnung über die anfallenden Kosten, wenn die Arztrechnung direkt an Ihre Krankenversicherung geht.
Was ist die gesetzliche Franchise?
Das Gesetz legt in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) eine Franchise von 300 Franken pro Kalenderjahr fest. Für Kinder (bis zum Ende des Kalenderjahres des vollendeten 18. Lebensjahres) gibt es keine Franchise.